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CC Attribution Non-Commerical Share Alike

Creative Commons Rechtstext

Namensnennung-Nicht kommerziell-Share Alike 4.0 International

   Offizielle Übersetzungen der Version 4.0 sind in [36]andered Sprachen
   verfügbar. [37]Ein Fehler in dieser Übersetzung wurde am 26. August
   2020 korrigiert.

   Die Creative Commons Corporation ("Creative Commons") ist keine
   Rechtsanwaltskanzlei und bietet weder Rechtsdienstleistungen noch
   Rechtsberatung. Die Verbreitung von Creative Commons Public Licenses
   führt zu keinem Mandatsverhältnis und keiner sonstigen Rechtsbeziehung.
   Creative Commons macht seine Lizenzen und die dazugehörigen
   Informationen so zugänglich, wie sie sind. Creative Commons übernimmt
   keinerlei Gewährleistung hinsichtlich seiner Lizenzen, jedweder unter
   deren Bedingungen lizenzierter Materialien oder darauf bezogener
   Informationen. Creative Commons schließt jegliche Haftung für Schäden,
   die aus ihrer Verwendung resultieren, so weit wie möglich aus.

   Verwendung der Creative Commons Public Licenses

   Creative Commons Public Licenses sind standardisierte
   Zusammenstellungen rechtlicher Bedingungen, die Urheber und andere
   Rechteinhaber verwenden können, um ihre selbst geschaffenen Werke und
   andere Materialien, die urheberrechtlich oder durch bestimmte andere
   Rechte geschützt sind, die unten in der Public License genauer benannt
   werden, zur Nutzung freizugeben. Die folgenden Überlegungen haben
   lediglich informativen Charakter, sind keineswegs vollständig und nicht
   Teil unserer Lizenzen.

   Überlegungen für Lizenzgeber: Unsere Public Licenses sind zur
   Verwendung durch diejenigen gedacht, die rechtlich befugt sind, der
   Allgemeinheit solche Nutzungen von Material zu erlauben, die sonst
   durch das Urheberrecht oder bestimmte andere Rechte untersagt wären.
   Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber sollten die
   Bedingungen der Lizenz, die sie auswählen, lesen und verstehen, bevor
   sie die Lizenz verwenden. Lizenzgeber sollten zudem alle erforderlichen
   Rechte einholen, die für die Verwendung unserer Lizenzen notwendig
   sind, damit die Allgemeinheit das lizenzierte Material wie erwartet
   nutzen kann. Lizenzgeber sollten jegliches Material, für welches die
   Lizenz nicht gilt, klar kenntlich machen. Das gilt auch für anderes
   CC-lizenziertes Material und für Material, das gemäß einer
   urheberrechtlichen Beschränkung oder Ausnahme genutzt wird. [38]Weitere
   Überlegungen für Lizenzgeber finden Sie im Creative Commons Wiki (in
   Englisch).

   Überlegungen für die Allgemeinheit: Durch die Verwendung einer unserer
   Public Licenses gibt ein Lizenzgeber der Allgemeinheit die Erlaubnis,
   das lizenzierte Material unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Falls
   die Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendwelchen Gründen gar nicht
   erforderlich ist - beispielsweise wegen einer urheberrechtlichen
   Ausnahme oder Beschränkung - dann wird die entsprechende Nutzung auch
   nicht durch die Lizenz geregelt. Die Erlaubnisse in unseren Lizenzen
   beziehen sich nur auf das Urheberrecht und bestimmte andere Rechte,
   hinsichtlich derer der Lizenzgeber Erlaubnisse geben kann. Die Nutzung
   des lizenzierten Materials kann aber dennoch aus anderen Gründen
   untersagt sein, etwa weil Dritte Urheber- oder andere Rechte am
   Material haben. Ein Lizenzgeber kann auch besondere Wünsche haben, etwa
   indem er dazu auffordert, alle Veränderungen zu kennzeichnen oder zu
   beschreiben. Obwohl dies dann nicht verpflichtend im Sinne unserer
   Lizenzen ist, sollten Sie sich bemühen, derlei Wünschen nach
   Möglichkeit nachzukommen. [39]Weitere Überlegungen für die
   Allgemeinheit finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch).

Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Share Alike 4.0
International Public License

   Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert)
   erklären Sie sich rechtsverbindlich mit den Bedingungen dieser Creative
   Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Share Alike 4.0
   International Public License ("Public License") einverstanden. Soweit
   die vorliegende Public License als Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt
   Ihnen der Lizenzgeber die in der Public License genannten lizenzierten
   Rechte im Gegenzug dafür, dass Sie die Lizenzbedingungen akzeptieren,
   und gewährt Ihnen die entsprechenden Rechte in Hinblick auf Vorteile,
   die der Lizenzgeber durch das Verfügbarmachen des lizenzierten
   Materials unter diesen Bedingungen hat.

   Abschnitt 1 - Definitionen
    a. Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch
       Urheberrechte oder ähnliche Rechte geschützt ist und vom
       lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in
       welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert,
       umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer
       Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher
       Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der
       vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material,
       wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder
       eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet
       wird.
    b. Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf Ihr
       Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum
       abgewandelten Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der
       vorliegenden Public License erteilen.
    c. BY-NC-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine unter
       [40]creativecommons.org/compatiblelicenses genannte Lizenz, die
       Creative Commons als der vorliegenden Public License im
       Wesentlichen gleichwertig anerkannt hat.
    d. Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht
       und/oder ähnliche, dem Urheberrecht eng verwandte Rechte,
       einschließlich insbesondere des Rechts des ausübenden Künstlers,
       des Rechts zur Sendung, zur Tonaufnahme und des
       Sui-generis-Datenbankrechts, unabhängig davon, wie diese Rechte
       genannt oder kategorisiert werden. Im Sinne der vorliegenden Public
       License werden die in Abschnitt [41]2(b)(1)-(2) aufgeführten Rechte
       nicht als Urheberrecht und ähnliche Rechte angesehen.
    e. Wirksame technische Schutzmaßnahmen bezeichnet solche Maßnahmen,
       die gemäß gesetzlichen Regelungen auf der Basis des Artikels 11 des
       WIPO Copyright Treaty vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlicher
       internationaler Vereinbarungen ohne entsprechende Erlaubnis nicht
       umgangen werden dürfen.
    f. Ausnahmen und Beschränkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing
       und/oder jegliche andere Ausnahme oder Beschränkung des
       Urheberrechts oder ähnlicher Rechte, die auf Ihre Nutzung des
       lizenzierten Materials Anwendung findet.
    g. Lizenzelemente bezeichnet die Lizenzeigenschaften, die in der
       Bezeichnung einer Creative Commons Public License aufgeführt
       werden. Die Lizenzelemente der vorliegenden Public License sind
       Namensnennung, Nicht kommerziell und Share Alike.
    h. Lizenziertes Material bezeichnet das Werk der Literatur oder Kunst,
       die Datenbank oder das sonstige Material, welches der Lizenzgeber
       unter die vorliegende Public License gestellt hat.
    i. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen unter den Bedingungen der
       vorliegenden Public License gewährten Rechte, welche auf solche
       Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die Ihre
       Nutzung des lizenzierten Materials betreffen und die der
       Lizenzgeber zu lizenzieren berechtigt ist.
    j. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n)
       Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte
       gewährt (oder gewähren).
    k. Nicht kommerziell meint nicht vorrangig auf einen geschäftlichen
       Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet. Der Austausch von
       lizenziertem Material gegen anderes unter Urheberrecht oder
       ähnlichen Rechten geschütztes Material durch digitales File-Sharing
       oder ähnliche Mittel ist nicht kommerziell im Sinne der
       vorliegenden Public License, sofern in Verbindung damit keine
       geldwerte Vergütung erfolgt.
    l. Weitergabe meint, Material der Öffentlichkeit bereitzustellen durch
       beliebige Mittel oder Verfahren, die gemäß der lizenzierten Rechte
       Zustimmung erfordern, wie zum Beispiel Vervielfältigung,
       öffentliche Vorführung, öffentliche Darbietung, Vertrieb,
       Verbreitung, Wiedergabe oder Übernahme und öffentliche
       Zugänglichmachung bzw. Verfügbarmachung in solcher Weise, dass
       Mitglieder der Öffentlichkeit auf das Material von Orten und zu
       Zeiten ihrer Wahl zugreifen können.
    m. Sui-generis Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine
       Urheberrechte sind, sondern gegründet sind auf die Richtlinie
       96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996
       über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils gültigen
       Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im
       Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt.
    n. Sie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die von
       lizenzierten Rechten unter der vorliegenden Public License Gebrauch
       macht. Ihr bzw. Ihre hat die entsprechende Bedeutung.

   Abschnitt 2 - Umfang
    a. Lizenzgewährung
         1. Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt
            der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht
            unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche
            Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten
            Material, um:
              A. das lizenzierte Material ganz oder in Teilen zu
                 vervielfältigen und weiterzugeben, jedoch nur für nicht
                 kommerzielle Zwecke; und
              B. abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen
                 und weiterzugeben, jedoch nur für nicht kommerzielle
                 Zwecke.
         2. Ausnahmen und Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo
            immer gesetzliche Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre
            Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License nicht
            anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht
            einhalten müssen.
         3. Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird in
            Abschnitt [42]6(a) geregelt.
         4. Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen. Der
            Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in allen
            bekannten und zukünftig entstehenden Medien und Formaten
            auszuüben und die dafür notwendigen technischen Modifikationen
            vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf jegliche und/oder
            versichert die Nichtausübung jeglicher Rechte und Befugnisse,
            Ihnen zu verbieten, technische Modifikationen vorzunehmen, die
            notwendig sind, um die lizenzierten Rechte ausüben zu können,
            einschließlich solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer
            Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der vorliegenden
            Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit
            lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem
            Abschnitt [43]2(a)(4) zulässig sind.
         5. Nachfolgende Empfänger
              A. Angebot des Lizenzgebers - Lizenziertes Material. Jeder
                 Empfänger des lizenzierten Materials erhält automatisch
                 ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte
                 unter den Bedingungen der vorliegenden Public License
                 auzuüben.
              B. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers - Abgewandeltes
                 Material. Jeder, der abgewandeltes Material von Ihnen
                 erhält, erhält automatisch vom Lizenzgeber ein Angebot,
                 die lizenzierten Rechte am abgewandelten Material unter
                 den Bedingungen der durch Sie vergebenen
                 Abwandlungslizenz auszuüben.
              C. Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie
                 dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
                 fordern oder das lizenzierte Material mit solchen belegen
                 oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden,
                 sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten Rechte durch
                 Empfänger des lizenzierten Materials eingeschränkt wird.
         6. Inhaltliche Indifferenz. Die vorliegende Public License
            begründet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck
            zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten
            Materials mit dem Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfängern
            gemäß Abschnitt [44]3(a)(1)(A)(i) in Verbindung stehen oder
            durch ihn gefördert, gutgeheißen oder offiziell anerkannt
            werden.
    b. Sonstige Rechte
         1. Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor
            Werkentstellungen, werden durch die vorliegende Public License
            ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht auf Privatheit, auf
            Datenschutz und/oder ähnliche Persönlichkeitsrechte;
            gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber auf derlei Rechte bzw.
            ihre Durchsetzung, soweit dies für Ihre Ausübung der
            lizenzierten Rechte erforderlich und möglich ist, jedoch nicht
            darüber hinaus.
         2. Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die vorliegende
            Public License nicht lizenziert.
         3. Soweit wie möglich verzichtet der Lizenzgeber auf Vergütung
            durch Sie für die Ausübung der lizenzierten Rechte, sowohl
            direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter
            welchem freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder
            Pflichtlizenzmechanismus auch immer eingezogen. In allen
            übrigen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich jedes
            Recht vor, Vergütungen zu fordern, einschließlich für
            Nutzungen des lizenzierten Materials für andere als nicht
            kommerzielle Zwecke.

   Abschnitt 3 - Lizenzbedingungen

   Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich folgenden
   Bedingungen.
    a. Namensnennung
         1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in
            veränderter Form), müssen Sie:
              A. die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom
                 Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefügt wurden:
                   i. die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des
                      lizenzierten Materials und anderer, die für eine
                      Namensnennung vorgesehen sind (auch durch Pseudonym,
                      falls angegeben), in jeder durch den Lizenzgeber
                      verlangten Form, die angemessen ist;
                  ii. einen Copyright-Vermerk;
                  iii. einen Hinweis auf die vorliegende Public License;
                  iv. einen Hinweis auf den Haftungsausschluss;
                   v. soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder
                      Hyperlink zum lizenzierten Material;
              B. angeben, falls Sie das lizenzierte Material verändert
                 haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten;
                 und
              C. angeben, dass das lizenzierte Material unter der
                 vorliegenden Public License steht, und deren Text oder
                 URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.
         2. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts [45]3(a)(1) in jeder
            angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext
            in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es
            kann zum Beispiel angemessen sein, die Bedingungen durch
            Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine Quelle zu erfüllen,
            die die erforderlichen Informationen enthält.
         3. Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß
            Abschnitt [46]3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen
            entfernen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist.
    b. Share Alike
       Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt [47]3(a) gelten die
       folgenden Bedingungen, falls Sie abgewandeltes Material
       weitergeben, welches Sie selbst erstellt haben.
         1. Die Abwandlungslizenz, die Sie vergeben, muss eine
            Creative-Commons-Lizenz der vorliegenden oder einer späteren
            Version mit den gleichen Lizenzelementen oder eine
            BY-NC-SA-kompatible Lizenz sein.
         2. Sie müssen den Text oder einen URI oder Hyperlink auf die von
            Ihnen gewählte Abwandlungslizenz beifügen. Diese Bedingung
            dürfen Sie in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach
            Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie abgewandeltes
            Material weitergeben.
         3. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
            anbieten oder das abgewandelte Material mit solchen belegen
            oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden, sofern
            dadurch die Ausübung der Rechte am abgewandelten Material
            eingeschränkt wird, die Sie unter der Abwandlungslizenz
            gewähren.

   Abschnitt 4 - Sui-generis-Datenbankrechte

   Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten,
   die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:
    a. es sei klargestellt, dass Abschnitt [48]2(a)(1) Ihnen lediglich zu
       nicht kommerziellen Zwecken das Recht gewährt, die gesamten Inhalte
       der Datenbank oder wesentliche Teile davon zu entnehmen,
       weiterzuverwenden, zu vervielfältigen und weiterzugeben;
    b. sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon
       in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte
       haben, dann gilt die Datenbank, an der Sie
       Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen
       Inhalte) als abgewandeltes Material, insbesondere in Bezug auf
       Abschnitt [49]3(b); und
    c. Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts [50]3(a) einhalten, wenn
       sie alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben.

   Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt [51]4 Ihre
   Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und
   nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder
   ähnliche Rechte enthalten.

   Abschnitt 5 - Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung
    a. Sofern der Lizenzgeber nicht separat anderes erklärt und so weit
       wie möglich, bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material so wie
       es ist und verfügbar ist an und sagt in Bezug auf das lizenzierte
       Material keine bestimmten Eigenschaften zu, weder ausdrücklich noch
       konkludent oder anderweitig, und schließt jegliche Gewährleistung
       aus, einschließlich der gesetzlichen. Dies umfasst insbesondere das
       Freisein von Rechtsmängeln, Verkehrsfähigkeit, Eignung für einen
       bestimmten Zweck, Wahrung der Rechte Dritter, Freisein von (auch
       verdeckten) Sachmängeln, Richtigkeit und das Vorliegen oder
       Nichtvorliegen von Irrtümern, gleichviel ob sie bekannt, unbekannt
       oder erkennbar sind. Dort, wo Gewährleistungsausschlüsse ganz oder
       teilweise unzulässig sind, gilt der vorliegende Ausschluss
       möglicherweise für Sie nicht.
    b. Soweit wie möglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber nach
       keinem rechtlichen Konstrukt (einschließlich insbesondere
       Fahrlässigkeit) oder anderweitig für irgendwelche direkten,
       speziellen, indirekten, zufälligen, Folge-, Straf- exemplarischen
       oder anderen Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden, die sich
       aus der vorliegenden Public License oder der Nutzung des
       lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber auf die
       Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden
       hingewiesen wurde. Dort, wo Haftungsbeschränkungen ganz oder
       teilweise unzulässig sind, gilt die vorliegende Beschränkung
       möglicherweise für Sie nicht.

    c. Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben
       sollen so ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem
       absoluten Haftungs- und Gewährleistungsausschluss nahe kommen.

   Abschnitt 6 - Laufzeit und Beendigung
    a. Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist
       des Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert
       werden. Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License
       automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht
       einhalten.
    b. Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß
       Abschnitt [52]6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:
         1. automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung
            abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer
            Kenntnis der Verletzung geschieht; oder
         2. durch ausdrückliche Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
       Es sei klargestellt, dass dieser Abschnitt [53]6(b) die Rechte des
       Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden Public
       License zu verlangen, nicht einschränkt.
    c. Es sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material
       auch unter anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des
       lizenzierten Materials jederzeit einstellen darf; gleichwohl
       erlischt dadurch die vorliegende Public License nicht.
    d. Die Abschnitte [54]1, [55]5, [56]6, [57]7 und [58]8 gelten auch
       nach Erlöschen der vorliegenden Public License fort.

   Abschnitt 7 - Sonstige Bedingungen
    a. Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zusätzliche oder
       abweichende Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrücklich
       vereinbart wurden.
    b. Jedwede das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht
       genannten Umstände, Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und
       unabhängig von den Bedingungen der vorliegenden Public License.

   Abschnitt 8 - Auslegung
    a. Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder
       besagen noch dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche
       Nutzungen des lizenzierten Materials verringert, begrenzt,
       einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die ohne eine Erlaubnis
       aus dieser Public License zulässig sind.
    b. Soweit wie möglich soll, falls eine Klausel der vorliegenden Public
       License als nicht durchsetzbar anzusehen ist, diese Klausel
       automatisch im geringst erforderlichen Maße angepasst werden, um
       sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht anpassbar ist,
       soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden,
       ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen
       tangiert wird.
    c. Auf keine Bedingung der vorliegenden Public License wird verzichtet
       und kein Verstoß dagegen soll als hingenommen gelten, außer der
       Lizenzgeber hat sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt.
    d. Nichts in der vorliegenden Public License soll zu einer
       Beschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten führen,
       die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund rechtlicher
       Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder Rechtsposition zustehen,
       oder dahingehend interpretiert werden.

   Creative Commons ist keine Vertragspartei seiner Public Licenses.
   Dennoch kann Creative Commons sich dazu entscheiden, eine seiner Public
   Licenses für selbst publiziertes Material zu verwenden, und ist in
   diesen Fällen als "Lizenzgeber" zu betrachten. Der Text der Creative
   Commons Public Licenses selbst wird mittels der [59]CC0
   Verzichtserklärung der Gemeinfreiheit überantwortet. Abgesehen vom
   begrenzten Zweck, darauf hinzuweisen, dass Material unter einer
   Creative Commons Public License freigegeben ist, und falls es nicht
   anderweitig erlaubt wird durch die Creative-Commons-Policies, die unter
   [60]creativecommons.org/policies veröffentlicht sind, erlaubt Creative
   Commons es nicht, dass die Marke "Creative Commons" oder eine andere
   Marke oder ein anderes Logo von Creative Commons ohne vorherige
   schriftliche Zustimmung genutzt werden, insbesondere in Verbindung mit
   nicht autorisierten Veränderungen seiner Public Licenses oder sonstigen
   Regelungen, Übereinkünften oder Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzung
   lizenzierten Materials. Es sei klargestellt, dass dieser Absatz nicht
   Teil der Public Licenses ist.
   Creative Commons kann kontaktiert werden unter [61]creativecommons.org.