CC Attribution Non-Commerical Share Alike
Creative Commons Rechtstext
Namensnennung-Nicht kommerziell-Share Alike 4.0 International
Offizielle Übersetzungen der Version 4.0 sind in [36]andered Sprachen
verfügbar. [37]Ein Fehler in dieser Übersetzung wurde am 26. August
2020 korrigiert.
Die Creative Commons Corporation ("Creative Commons") ist keine
Rechtsanwaltskanzlei und bietet weder Rechtsdienstleistungen noch
Rechtsberatung. Die Verbreitung von Creative Commons Public Licenses
führt zu keinem Mandatsverhältnis und keiner sonstigen Rechtsbeziehung.
Creative Commons macht seine Lizenzen und die dazugehörigen
Informationen so zugänglich, wie sie sind. Creative Commons übernimmt
keinerlei Gewährleistung hinsichtlich seiner Lizenzen, jedweder unter
deren Bedingungen lizenzierter Materialien oder darauf bezogener
Informationen. Creative Commons schließt jegliche Haftung für Schäden,
die aus ihrer Verwendung resultieren, so weit wie möglich aus.
Verwendung der Creative Commons Public Licenses
Creative Commons Public Licenses sind standardisierte
Zusammenstellungen rechtlicher Bedingungen, die Urheber und andere
Rechteinhaber verwenden können, um ihre selbst geschaffenen Werke und
andere Materialien, die urheberrechtlich oder durch bestimmte andere
Rechte geschützt sind, die unten in der Public License genauer benannt
werden, zur Nutzung freizugeben. Die folgenden Überlegungen haben
lediglich informativen Charakter, sind keineswegs vollständig und nicht
Teil unserer Lizenzen.
Überlegungen für Lizenzgeber: Unsere Public Licenses sind zur
Verwendung durch diejenigen gedacht, die rechtlich befugt sind, der
Allgemeinheit solche Nutzungen von Material zu erlauben, die sonst
durch das Urheberrecht oder bestimmte andere Rechte untersagt wären.
Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber sollten die
Bedingungen der Lizenz, die sie auswählen, lesen und verstehen, bevor
sie die Lizenz verwenden. Lizenzgeber sollten zudem alle erforderlichen
Rechte einholen, die für die Verwendung unserer Lizenzen notwendig
sind, damit die Allgemeinheit das lizenzierte Material wie erwartet
nutzen kann. Lizenzgeber sollten jegliches Material, für welches die
Lizenz nicht gilt, klar kenntlich machen. Das gilt auch für anderes
CC-lizenziertes Material und für Material, das gemäß einer
urheberrechtlichen Beschränkung oder Ausnahme genutzt wird. [38]Weitere
Überlegungen für Lizenzgeber finden Sie im Creative Commons Wiki (in
Englisch).
Überlegungen für die Allgemeinheit: Durch die Verwendung einer unserer
Public Licenses gibt ein Lizenzgeber der Allgemeinheit die Erlaubnis,
das lizenzierte Material unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Falls
die Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendwelchen Gründen gar nicht
erforderlich ist - beispielsweise wegen einer urheberrechtlichen
Ausnahme oder Beschränkung - dann wird die entsprechende Nutzung auch
nicht durch die Lizenz geregelt. Die Erlaubnisse in unseren Lizenzen
beziehen sich nur auf das Urheberrecht und bestimmte andere Rechte,
hinsichtlich derer der Lizenzgeber Erlaubnisse geben kann. Die Nutzung
des lizenzierten Materials kann aber dennoch aus anderen Gründen
untersagt sein, etwa weil Dritte Urheber- oder andere Rechte am
Material haben. Ein Lizenzgeber kann auch besondere Wünsche haben, etwa
indem er dazu auffordert, alle Veränderungen zu kennzeichnen oder zu
beschreiben. Obwohl dies dann nicht verpflichtend im Sinne unserer
Lizenzen ist, sollten Sie sich bemühen, derlei Wünschen nach
Möglichkeit nachzukommen. [39]Weitere Überlegungen für die
Allgemeinheit finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch).
Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Share Alike 4.0
International Public License
Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert)
erklären Sie sich rechtsverbindlich mit den Bedingungen dieser Creative
Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Share Alike 4.0
International Public License ("Public License") einverstanden. Soweit
die vorliegende Public License als Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt
Ihnen der Lizenzgeber die in der Public License genannten lizenzierten
Rechte im Gegenzug dafür, dass Sie die Lizenzbedingungen akzeptieren,
und gewährt Ihnen die entsprechenden Rechte in Hinblick auf Vorteile,
die der Lizenzgeber durch das Verfügbarmachen des lizenzierten
Materials unter diesen Bedingungen hat.
Abschnitt 1 - Definitionen
a. Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch
Urheberrechte oder ähnliche Rechte geschützt ist und vom
lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in
welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert,
umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer
Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher
Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der
vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material,
wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder
eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet
wird.
b. Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf Ihr
Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum
abgewandelten Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der
vorliegenden Public License erteilen.
c. BY-NC-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine unter
[40]creativecommons.org/compatiblelicenses genannte Lizenz, die
Creative Commons als der vorliegenden Public License im
Wesentlichen gleichwertig anerkannt hat.
d. Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht
und/oder ähnliche, dem Urheberrecht eng verwandte Rechte,
einschließlich insbesondere des Rechts des ausübenden Künstlers,
des Rechts zur Sendung, zur Tonaufnahme und des
Sui-generis-Datenbankrechts, unabhängig davon, wie diese Rechte
genannt oder kategorisiert werden. Im Sinne der vorliegenden Public
License werden die in Abschnitt [41]2(b)(1)-(2) aufgeführten Rechte
nicht als Urheberrecht und ähnliche Rechte angesehen.
e. Wirksame technische Schutzmaßnahmen bezeichnet solche Maßnahmen,
die gemäß gesetzlichen Regelungen auf der Basis des Artikels 11 des
WIPO Copyright Treaty vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlicher
internationaler Vereinbarungen ohne entsprechende Erlaubnis nicht
umgangen werden dürfen.
f. Ausnahmen und Beschränkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing
und/oder jegliche andere Ausnahme oder Beschränkung des
Urheberrechts oder ähnlicher Rechte, die auf Ihre Nutzung des
lizenzierten Materials Anwendung findet.
g. Lizenzelemente bezeichnet die Lizenzeigenschaften, die in der
Bezeichnung einer Creative Commons Public License aufgeführt
werden. Die Lizenzelemente der vorliegenden Public License sind
Namensnennung, Nicht kommerziell und Share Alike.
h. Lizenziertes Material bezeichnet das Werk der Literatur oder Kunst,
die Datenbank oder das sonstige Material, welches der Lizenzgeber
unter die vorliegende Public License gestellt hat.
i. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen unter den Bedingungen der
vorliegenden Public License gewährten Rechte, welche auf solche
Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die Ihre
Nutzung des lizenzierten Materials betreffen und die der
Lizenzgeber zu lizenzieren berechtigt ist.
j. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n)
Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte
gewährt (oder gewähren).
k. Nicht kommerziell meint nicht vorrangig auf einen geschäftlichen
Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet. Der Austausch von
lizenziertem Material gegen anderes unter Urheberrecht oder
ähnlichen Rechten geschütztes Material durch digitales File-Sharing
oder ähnliche Mittel ist nicht kommerziell im Sinne der
vorliegenden Public License, sofern in Verbindung damit keine
geldwerte Vergütung erfolgt.
l. Weitergabe meint, Material der Öffentlichkeit bereitzustellen durch
beliebige Mittel oder Verfahren, die gemäß der lizenzierten Rechte
Zustimmung erfordern, wie zum Beispiel Vervielfältigung,
öffentliche Vorführung, öffentliche Darbietung, Vertrieb,
Verbreitung, Wiedergabe oder Übernahme und öffentliche
Zugänglichmachung bzw. Verfügbarmachung in solcher Weise, dass
Mitglieder der Öffentlichkeit auf das Material von Orten und zu
Zeiten ihrer Wahl zugreifen können.
m. Sui-generis Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine
Urheberrechte sind, sondern gegründet sind auf die Richtlinie
96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996
über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils gültigen
Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im
Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt.
n. Sie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die von
lizenzierten Rechten unter der vorliegenden Public License Gebrauch
macht. Ihr bzw. Ihre hat die entsprechende Bedeutung.
Abschnitt 2 - Umfang
a. Lizenzgewährung
1. Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt
der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht
unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche
Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten
Material, um:
A. das lizenzierte Material ganz oder in Teilen zu
vervielfältigen und weiterzugeben, jedoch nur für nicht
kommerzielle Zwecke; und
B. abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen
und weiterzugeben, jedoch nur für nicht kommerzielle
Zwecke.
2. Ausnahmen und Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo
immer gesetzliche Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre
Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License nicht
anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht
einhalten müssen.
3. Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird in
Abschnitt [42]6(a) geregelt.
4. Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen. Der
Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in allen
bekannten und zukünftig entstehenden Medien und Formaten
auszuüben und die dafür notwendigen technischen Modifikationen
vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf jegliche und/oder
versichert die Nichtausübung jeglicher Rechte und Befugnisse,
Ihnen zu verbieten, technische Modifikationen vorzunehmen, die
notwendig sind, um die lizenzierten Rechte ausüben zu können,
einschließlich solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer
Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der vorliegenden
Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit
lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem
Abschnitt [43]2(a)(4) zulässig sind.
5. Nachfolgende Empfänger
A. Angebot des Lizenzgebers - Lizenziertes Material. Jeder
Empfänger des lizenzierten Materials erhält automatisch
ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte
unter den Bedingungen der vorliegenden Public License
auzuüben.
B. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers - Abgewandeltes
Material. Jeder, der abgewandeltes Material von Ihnen
erhält, erhält automatisch vom Lizenzgeber ein Angebot,
die lizenzierten Rechte am abgewandelten Material unter
den Bedingungen der durch Sie vergebenen
Abwandlungslizenz auszuüben.
C. Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie
dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
fordern oder das lizenzierte Material mit solchen belegen
oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden,
sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten Rechte durch
Empfänger des lizenzierten Materials eingeschränkt wird.
6. Inhaltliche Indifferenz. Die vorliegende Public License
begründet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck
zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten
Materials mit dem Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfängern
gemäß Abschnitt [44]3(a)(1)(A)(i) in Verbindung stehen oder
durch ihn gefördert, gutgeheißen oder offiziell anerkannt
werden.
b. Sonstige Rechte
1. Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor
Werkentstellungen, werden durch die vorliegende Public License
ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht auf Privatheit, auf
Datenschutz und/oder ähnliche Persönlichkeitsrechte;
gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber auf derlei Rechte bzw.
ihre Durchsetzung, soweit dies für Ihre Ausübung der
lizenzierten Rechte erforderlich und möglich ist, jedoch nicht
darüber hinaus.
2. Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die vorliegende
Public License nicht lizenziert.
3. Soweit wie möglich verzichtet der Lizenzgeber auf Vergütung
durch Sie für die Ausübung der lizenzierten Rechte, sowohl
direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter
welchem freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder
Pflichtlizenzmechanismus auch immer eingezogen. In allen
übrigen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich jedes
Recht vor, Vergütungen zu fordern, einschließlich für
Nutzungen des lizenzierten Materials für andere als nicht
kommerzielle Zwecke.
Abschnitt 3 - Lizenzbedingungen
Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich folgenden
Bedingungen.
a. Namensnennung
1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in
veränderter Form), müssen Sie:
A. die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom
Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefügt wurden:
i. die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des
lizenzierten Materials und anderer, die für eine
Namensnennung vorgesehen sind (auch durch Pseudonym,
falls angegeben), in jeder durch den Lizenzgeber
verlangten Form, die angemessen ist;
ii. einen Copyright-Vermerk;
iii. einen Hinweis auf die vorliegende Public License;
iv. einen Hinweis auf den Haftungsausschluss;
v. soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder
Hyperlink zum lizenzierten Material;
B. angeben, falls Sie das lizenzierte Material verändert
haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten;
und
C. angeben, dass das lizenzierte Material unter der
vorliegenden Public License steht, und deren Text oder
URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.
2. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts [45]3(a)(1) in jeder
angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext
in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es
kann zum Beispiel angemessen sein, die Bedingungen durch
Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine Quelle zu erfüllen,
die die erforderlichen Informationen enthält.
3. Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß
Abschnitt [46]3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen
entfernen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist.
b. Share Alike
Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt [47]3(a) gelten die
folgenden Bedingungen, falls Sie abgewandeltes Material
weitergeben, welches Sie selbst erstellt haben.
1. Die Abwandlungslizenz, die Sie vergeben, muss eine
Creative-Commons-Lizenz der vorliegenden oder einer späteren
Version mit den gleichen Lizenzelementen oder eine
BY-NC-SA-kompatible Lizenz sein.
2. Sie müssen den Text oder einen URI oder Hyperlink auf die von
Ihnen gewählte Abwandlungslizenz beifügen. Diese Bedingung
dürfen Sie in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach
Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie abgewandeltes
Material weitergeben.
3. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
anbieten oder das abgewandelte Material mit solchen belegen
oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden, sofern
dadurch die Ausübung der Rechte am abgewandelten Material
eingeschränkt wird, die Sie unter der Abwandlungslizenz
gewähren.
Abschnitt 4 - Sui-generis-Datenbankrechte
Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten,
die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:
a. es sei klargestellt, dass Abschnitt [48]2(a)(1) Ihnen lediglich zu
nicht kommerziellen Zwecken das Recht gewährt, die gesamten Inhalte
der Datenbank oder wesentliche Teile davon zu entnehmen,
weiterzuverwenden, zu vervielfältigen und weiterzugeben;
b. sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon
in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte
haben, dann gilt die Datenbank, an der Sie
Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen
Inhalte) als abgewandeltes Material, insbesondere in Bezug auf
Abschnitt [49]3(b); und
c. Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts [50]3(a) einhalten, wenn
sie alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben.
Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt [51]4 Ihre
Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und
nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder
ähnliche Rechte enthalten.
Abschnitt 5 - Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung
a. Sofern der Lizenzgeber nicht separat anderes erklärt und so weit
wie möglich, bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material so wie
es ist und verfügbar ist an und sagt in Bezug auf das lizenzierte
Material keine bestimmten Eigenschaften zu, weder ausdrücklich noch
konkludent oder anderweitig, und schließt jegliche Gewährleistung
aus, einschließlich der gesetzlichen. Dies umfasst insbesondere das
Freisein von Rechtsmängeln, Verkehrsfähigkeit, Eignung für einen
bestimmten Zweck, Wahrung der Rechte Dritter, Freisein von (auch
verdeckten) Sachmängeln, Richtigkeit und das Vorliegen oder
Nichtvorliegen von Irrtümern, gleichviel ob sie bekannt, unbekannt
oder erkennbar sind. Dort, wo Gewährleistungsausschlüsse ganz oder
teilweise unzulässig sind, gilt der vorliegende Ausschluss
möglicherweise für Sie nicht.
b. Soweit wie möglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber nach
keinem rechtlichen Konstrukt (einschließlich insbesondere
Fahrlässigkeit) oder anderweitig für irgendwelche direkten,
speziellen, indirekten, zufälligen, Folge-, Straf- exemplarischen
oder anderen Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden, die sich
aus der vorliegenden Public License oder der Nutzung des
lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber auf die
Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden
hingewiesen wurde. Dort, wo Haftungsbeschränkungen ganz oder
teilweise unzulässig sind, gilt die vorliegende Beschränkung
möglicherweise für Sie nicht.
c. Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben
sollen so ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem
absoluten Haftungs- und Gewährleistungsausschluss nahe kommen.
Abschnitt 6 - Laufzeit und Beendigung
a. Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist
des Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert
werden. Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License
automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht
einhalten.
b. Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß
Abschnitt [52]6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:
1. automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung
abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer
Kenntnis der Verletzung geschieht; oder
2. durch ausdrückliche Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
Es sei klargestellt, dass dieser Abschnitt [53]6(b) die Rechte des
Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden Public
License zu verlangen, nicht einschränkt.
c. Es sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material
auch unter anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des
lizenzierten Materials jederzeit einstellen darf; gleichwohl
erlischt dadurch die vorliegende Public License nicht.
d. Die Abschnitte [54]1, [55]5, [56]6, [57]7 und [58]8 gelten auch
nach Erlöschen der vorliegenden Public License fort.
Abschnitt 7 - Sonstige Bedingungen
a. Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zusätzliche oder
abweichende Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrücklich
vereinbart wurden.
b. Jedwede das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht
genannten Umstände, Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und
unabhängig von den Bedingungen der vorliegenden Public License.
Abschnitt 8 - Auslegung
a. Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder
besagen noch dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche
Nutzungen des lizenzierten Materials verringert, begrenzt,
einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die ohne eine Erlaubnis
aus dieser Public License zulässig sind.
b. Soweit wie möglich soll, falls eine Klausel der vorliegenden Public
License als nicht durchsetzbar anzusehen ist, diese Klausel
automatisch im geringst erforderlichen Maße angepasst werden, um
sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht anpassbar ist,
soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden,
ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen
tangiert wird.
c. Auf keine Bedingung der vorliegenden Public License wird verzichtet
und kein Verstoß dagegen soll als hingenommen gelten, außer der
Lizenzgeber hat sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt.
d. Nichts in der vorliegenden Public License soll zu einer
Beschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten führen,
die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund rechtlicher
Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder Rechtsposition zustehen,
oder dahingehend interpretiert werden.
Creative Commons ist keine Vertragspartei seiner Public Licenses.
Dennoch kann Creative Commons sich dazu entscheiden, eine seiner Public
Licenses für selbst publiziertes Material zu verwenden, und ist in
diesen Fällen als "Lizenzgeber" zu betrachten. Der Text der Creative
Commons Public Licenses selbst wird mittels der [59]CC0
Verzichtserklärung der Gemeinfreiheit überantwortet. Abgesehen vom
begrenzten Zweck, darauf hinzuweisen, dass Material unter einer
Creative Commons Public License freigegeben ist, und falls es nicht
anderweitig erlaubt wird durch die Creative-Commons-Policies, die unter
[60]creativecommons.org/policies veröffentlicht sind, erlaubt Creative
Commons es nicht, dass die Marke "Creative Commons" oder eine andere
Marke oder ein anderes Logo von Creative Commons ohne vorherige
schriftliche Zustimmung genutzt werden, insbesondere in Verbindung mit
nicht autorisierten Veränderungen seiner Public Licenses oder sonstigen
Regelungen, Übereinkünften oder Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzung
lizenzierten Materials. Es sei klargestellt, dass dieser Absatz nicht
Teil der Public Licenses ist.
Creative Commons kann kontaktiert werden unter [61]creativecommons.org.